Was bedeutet die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO i.V.m. MaBV?
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A
Makler müssen jährlich eine staatliche Prüfung ablegen
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B
Immobilienmakler und Verwalter müssen sich nachweislich 20 Stunden pro 3 Jahre weiterbilden
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C
Weiterbildung ist nur für angestellte Makler verpflichtend
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D
Es gibt keine gesetzliche Weiterbildungspflicht für Makler