Wie lange müssen Belehrungsnachweise nach §43 IfSG im Betrieb aufbewahrt werden?
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A
Mindestens zwei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
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B
Nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses
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C
Mindestens zehn Jahre für steuerliche Zwecke
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D
Keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht