§43 IfSG Infektionsschutzbelehrung
§43 IfSG Lebensmittellagerung und Kreuzkontamination
Was versteht man unter Kreuzkontamination bei Lebensmitteln?
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A
Die Übertragung von Krankheitserregern von einem Lebensmittel auf ein anderes
B
Eine Methode zur Haltbarmachung von Lebensmitteln
C
Den Kontakt von Lebensmitteln mit Reinigungsmitteln
D
Die Verpackung verschiedener Lebensmittelarten zusammen
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