§43 IfSG Infektionsschutzbelehrung
§43 IfSG Persönliche Hygiene und Schutzmaßnahmen
Wann müssen Hände im Lebensmittelbetrieb zwingend gewaschen werden?
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A
Nach dem Toilettengang und vor dem Umgang mit Lebensmitteln
B
Nur sichtbar verschmutzte Hände müssen gewaschen werden
C
Einmal pro Stunde reicht aus
D
Nur beim Wechsel zwischen rohem und gegartem Fleisch
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