§43 IfSG Unterweisungspflichten und Dokumentation nach §43 IfSG 2 — Questions and Answers
Question 1: Wie lange müssen Belehrungsnachweise nach §43 IfSG im Betrieb aufbewahrt werden?
- Mindestens zwei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses (Correct answer)
- Nur während des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Mindestens zehn Jahre für steuerliche Zwecke
- Keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
Correct answer: Mindestens zwei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
Belehrungsnachweise müssen mindestens zwei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt werden, um bei Kontrollen vorgelegt werden zu können.
Question 2: Kann die Belehrung nach §43 IfSG online oder per Fernschulung durchgeführt werden?
- Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt muss persönlich erfolgen; Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber können auch online stattfinden (Correct answer)
- Online-Belehrungen sind für alle Belehrungsarten verboten
- Alle Belehrungen können ausschließlich online durchgeführt werden
- Nur die Erstbelehrung kann online durchgeführt werden
Correct answer: Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt muss persönlich erfolgen; Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber können auch online stattfinden
Die Erstbelehrung erfordert persönlichen Kontakt mit dem Gesundheitsamt, während Folgebelehrungen des Arbeitgebers auch digital durchgeführt werden können.
Question 3: Was passiert, wenn ein Arbeitgeber die Belehrungspflicht nach §43 IfSG nicht einhält?
- Es drohen Bußgelder gemäß §73 IfSG (Correct answer)
- Der Betrieb wird sofort geschlossen
- Es gibt keine direkten Konsequenzen für den Arbeitgeber
- Der Mitarbeiter trägt die alleinige Verantwortung
Correct answer: Es drohen Bußgelder gemäß §73 IfSG
Verstöße gegen die Belehrungspflicht nach §43 IfSG können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Bußgelder nach §73 IfSG nach sich ziehen.
Question 4: Was bescheinigt das Gesundheitsamt nach der Erstbelehrung nach §43 IfSG?
- Eine Bescheinigung über die durchgeführte Belehrung ('Gesundheitszeugnis') (Correct answer)
- Eine Arbeitsgenehmigung für den Lebensmittelbereich
- Ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand
- Eine behördliche Erlaubnis für die jeweilige Arbeitsstelle
Correct answer: Eine Bescheinigung über die durchgeführte Belehrung ('Gesundheitszeugnis')
Das Gesundheitsamt stellt nach der Erstbelehrung eine Bescheinigung aus, die oft als 'Gesundheitszeugnis' bezeichnet wird und vor Arbeitsaufnahme vorgelegt werden muss.
Question 5: Muss die Belehrungsbescheinigung nach §43 IfSG dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden?
- Ja, der Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme einsehen (Correct answer)
- Nein, die Bescheinigung behält der Mitarbeiter selbst
- Nur bei Tätigkeiten in direktem Kundenkontakt
- Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darum bittet
Correct answer: Ja, der Arbeitgeber muss die Bescheinigung vor Arbeitsaufnahme einsehen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Belehrungsbescheinigung seines neuen Mitarbeiters vor der Arbeitsaufnahme einzusehen und zu dokumentieren.
Question 6: Welche Personen benötigen KEINE Belehrung nach §43 IfSG?
- Personen, die ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln ohne direkten Kontakt zum Lebensmittel arbeiten (Correct answer)
- Alle Personen in gastronomischen Betrieben
- Personen über 65 Jahre, die nur gelegentlich aushelfen
- Auszubildende im ersten Lehrjahr
Correct answer: Personen, die ausschließlich mit verpackten Lebensmitteln ohne direkten Kontakt zum Lebensmittel arbeiten
Wer ausschließlich mit verschlossenen, verpackten Lebensmitteln ohne direkten Lebensmittelkontakt arbeitet, benötigt keine Belehrung nach §43 IfSG.
Wie lange müssen Belehrungsnachweise nach §43 IfSG im Betrieb aufbewahrt werden?