Welches Tätigkeitsverbot tritt bei einer nachgewiesenen Norovirus-Infektion in Kraft?
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A
Verbot jeder Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt
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B
Nur Verbot bei direktem Kundenkontakt
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C
Verbot gilt nur beim Kochen, nicht beim Servieren
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D
Kein Verbot, nur verstärkte Hygienemaßnahmen