Was versteht man unter dem Außenbereich nach § 35 BauGB?
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A
Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen
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B
Gewerbegebiete außerhalb der Stadt
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C
Alle Grundstücke ohne Baugenehmigung
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D
Grünflächen innerhalb der Stadt