Was ist der Zweck der Belehrung nach §43 IfSG?
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A
Mitarbeiter über Tätigkeitsverbote, Infektionsrisiken und Hygienepflichten im Lebensmittelbereich zu informieren
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B
Mitarbeiter auf ihre Steuerpflichten im Gastronomiegewerbe hinzuweisen
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C
Die allgemeine Arbeitssicherheit im Betrieb zu erklären
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D
Neue Mitarbeiter über betriebliche Lohnregelungen zu informieren