Nach §831 BGB haftet ein Auftraggeber für Schäden seines Sicherheitsdienstleisters. Wie kann er sich exkulpieren?
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A
Gar nicht – die Haftung ist absolut und unvermeidbar
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B
Durch den Nachweis, dass er bei Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt beachtet hat
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C
Indem er einen pauschalen Haftungsausschluss im Vertrag vereinbart
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D
Indem er nachweist, dass der Schaden ausschließlich vorsätzlich verursacht wurde