§34a Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
§34a §34a Strafrecht und Strafprozessrecht
Was versteht man unter dem Begriff „Notwehr" im Sinne des § 32 StGB?
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A
Die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
B
Das Recht, vorbeugend gegen mögliche zukünftige Angriffe vorzugehen
C
Die Befugnis, Angreifer festzunehmen und der Polizei zu übergeben
D
Die Erlaubnis, Gewalt auch nach Beendigung eines Angriffs anzuwenden
Hint