Was sind umlagefähige Betriebskosten nach der BetrKV?
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A
Laufend entstehende Kosten des Gebäudes, die der Mieter nach § 556 BGB tragen kann
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B
Einmalige Reparaturkosten des Vermieters
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C
Verwaltungskosten des Eigentümers
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D
Kosten für Instandhaltungsrücklagen