Was versteht man unter „Hausfriedensbruch" (§ 123 StGB)?
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A
Das unbefugte Eindringen oder Verweilen in einer Wohnung, einem Gebäude oder befriedetem Besitztum
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B
Die Beschädigung von Türen oder Fenstern an einem Gebäude
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C
Das laute Stören des Hausfriedens durch Lärm
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D
Den Einbruchdiebstahl in eine Privatwohnung