Was sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen nach § 8 GewStG?
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A
Beträge, die dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, z. B. 25 % der Schuldzinsen
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B
Beträge, die den Gewinn mindern
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C
Steuerbefreiungen für bestimmte Einnahmen
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D
Verlustvorträge aus Vorjahren