Steuerfachangestellte Bilanzsteuerrecht und Jahresabschluss 1 — Questions and Answers
Question 1: Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG?
- Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgebend (Correct answer)
- Die Steuerbilanz ist immer identisch mit der Handelsbilanz
- Steuerliche Vorschriften haben immer Vorrang vor handelsrechtlichen
- Der Jahresabschluss muss beide Bilanzen als Einheit ausweisen
Correct answer: Die Handelsbilanz ist grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgebend
Nach § 5 Abs. 1 EStG hat der Steuerpflichtige sein Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen GoB anzusetzen, sofern keine steuerrechtlichen Sonderregelungen abweichen.
Question 2: Wie wird die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG berechnet?
- Anschaffungskosten multipliziert mit der Nutzungsdauer
- Anschaffungskosten dividiert durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (Correct answer)
- Restbuchwert multipliziert mit dem AfA-Satz des Vorjahres
- Restbuchwert dividiert durch die verbleibende Nutzungsdauer
Correct answer: Anschaffungskosten dividiert durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Bei der linearen AfA wird der Anschaffungs- oder Herstellungspreis gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, sodass jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben wird.
Question 3: Welche Bestandteile gehören nach § 255 Abs. 1 HGB zu den Anschaffungskosten?
- Nur der Rechnungspreis ohne Umsatzsteuer
- Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen (Correct answer)
- Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge
- Alle Aufwendungen einschließlich laufender Betriebskosten
Correct answer: Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen
Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten (z. B. Transport, Montage) abzüglich Preisminderungen (z. B. Rabatte, Skonti) gemäß § 255 Abs. 1 HGB.
Question 4: Was fordert das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB?
- Gewinne sollen möglichst hoch ausgewiesen werden
- Verluste sind erst bei tatsächlichem Eintritt zu erfassen
- Vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht eingetreten sind (Correct answer)
- Nur bereits realisierte Gewinne und Verluste dürfen erfasst werden
Correct answer: Vorhersehbare Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht eingetreten sind
Das Vorsichtsprinzip verlangt, vorhersehbare Risiken und Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht eingetreten sind, während nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.
Question 5: Wie werden selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens steuerlich behandelt?
- Sie dürfen aktiviert werden, wenn ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht besteht
- Sie unterliegen einem steuerlichen Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG (Correct answer)
- Sie müssen in jedem Fall aktiviert werden
- Sie sind sofort als Sonderausgaben abziehbar
Correct answer: Sie unterliegen einem steuerlichen Aktivierungsverbot nach § 5 Abs. 2 EStG
Nach § 5 Abs. 2 EStG dürfen nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
Question 6: Wie ist der Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert?
- Der aktuelle Marktpreis des Wirtschaftsguts
- Der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das Wirtschaftsgut ansetzen würde (Correct answer)
- Der Buchwert abzüglich kumulierter Abschreibungen
- Der Liquidationswert bei Einzelveräußerung
Correct answer: Der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das Wirtschaftsgut ansetzen würde
Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei wird unterstellt, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.
Question 7: Wann besteht nach § 249 HGB eine Passivierungspflicht für Rückstellungen?
- Nur wenn die Verbindlichkeit dem Grunde und der Höhe nach feststeht
- Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Correct answer)
- Ausschließlich für bereits fällige Verbindlichkeiten
- Nur für steuerlich ausdrücklich anerkannte Sachverhalte
Correct answer: Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Nach § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zwingend zu bilden.
Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 Abs. 1 EStG?