Welche Höchstgeschwindigkeit darf ein Leichtkraftrad der Klasse A1 nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bauartbedingt nicht überschreiten?
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A
80 km/h
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B
100 km/h
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C
Es gibt keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung für Leichtkrafträder der Klasse A1.
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D
45 km/h