Steuerfachangestellte Bilanzsteuerrecht und Jahresabschluss 2 — Questions and Answers
Question 1: Welche Kosten müssen nach § 255 Abs. 2 HGB zwingend in die Herstellungskosten einbezogen werden?
- Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung (Correct answer)
- Alle Gemeinkosten einschließlich Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten
- Ausschließlich die direkt zurechenbaren Fertigungseinzelkosten
- Materialeinzelkosten, alle Gemeinkosten und Vertriebskosten
Correct answer: Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung
Pflichtbestandteile der Herstellungskosten sind Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung; Material- und Fertigungsgemeinkosten sind Wahlbestandteile.
Question 2: Welches Bewertungsprinzip gilt für das Umlaufvermögen in der Handelsbilanz nach § 253 Abs. 4 HGB?
- Das gemilderte Niederstwertprinzip
- Das strenge Niederstwertprinzip (Correct answer)
- Das Anschaffungskostenprinzip ohne Abwertungspflicht
- Das Höchstwertprinzip
Correct answer: Das strenge Niederstwertprinzip
Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip: Es ist stets auf den niedrigsten der drei Vergleichswerte abzuwerten, auch bei vorübergehender Wertminderung.
Question 3: Mit welchem Wert sind Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen?
- Mit dem Buchwert
- Mit den historischen Anschaffungskosten
- Mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme (Correct answer)
- Mit dem gemeinen Wert laut Gutachten
Correct answer: Mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme
Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten, was zur Aufdeckung der im Betriebsvermögen angesammelten stillen Reserven führt.
Question 4: Mit welchem Wert sind Einlagen von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich anzusetzen?
- Immer mit dem ursprünglichen Anschaffungspreis
- Mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Correct answer)
- Mit dem Buchwert im Privatvermögen
- Immer mit dem niedrigeren gemeinen Wert
Correct answer: Mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Einlagen werden nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Zuführung bewertet, sind jedoch nach oben auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten begrenzt.
Question 5: Bis zu welchem Nettobetrag können geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr sofort vollständig abgezogen werden?
- 250 Euro
- 410 Euro
- 800 Euro (Correct answer)
- 1.000 Euro
Correct answer: 800 Euro
Nach § 6 Abs. 2 EStG können bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 Euro (netto) im Anschaffungsjahr sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Question 6: Nach welcher Vorschrift sind Pensionsrückstellungen steuerrechtlich zu bewerten?
- § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG
- § 6a EStG (Correct answer)
- § 249 HGB
- § 253 Abs. 2 HGB
Correct answer: § 6a EStG
Pensionsrückstellungen werden nach § 6a EStG bewertet, der besondere steuerliche Voraussetzungen sowie einen gesetzlich festgelegten Rechnungszinsfuß von 6 % vorschreibt.
Question 7: Welche Möglichkeit bietet § 6 Abs. 2a EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro?
- Sofortabschreibung in jedem Fall
- Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Bildung eines Sammelpostens mit gleichmäßiger Auflösung über 5 Jahre (Correct answer)
- Halbierung der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr
Correct answer: Bildung eines Sammelpostens mit gleichmäßiger Auflösung über 5 Jahre
Nach § 6 Abs. 2a EStG können Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 1.000 Euro in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre gleichmäßig aufgelöst werden.
Welche Kosten müssen nach § 255 Abs. 2 HGB zwingend in die Herstellungskosten einbezogen werden?