Was versteht man unter dem 'Erstkontakt-Gespräch' in der Versicherungsvermittlung?
-
A
Das erste Beratungsgespräch zur Bedarfsermittlung ohne sofortigen Abschlussdruck
-
B
Das Telefongespräch nach einem Schadenfall
-
C
Die erste Mahnung bei ausstehenden Beiträgen
-
D
Das Gespräch zur Kündigung eines Vertrags