Was unterscheidet einen Kauf- von einem Werkvertrag nach BGB?
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A
Beim Kaufvertrag schuldet der Verkäufer eine individuelle Herstellung, beim Werkvertrag eine vorhandene Sache
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B
Beim Kaufvertrag wird eine vorhandene Sache übertragen; beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung eines Werks
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C
Beide Vertragsarten sind rechtlich identisch
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D
Werkverträge gelten nur für Baumaßnahmen